Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
JVS Johnsons Veranstaltungsservice | Stand: Juni 2026
- Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, Lieferungen und Vermietungen des Vermieters. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Entgegenstehende AGB des Mieters werden nicht anerkannt.
- Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die tatsächliche Übergabe der Mietsache zustande. Der Vermieter behält sich die anderweitige Vermietung des Materials bis zum endgültigen Vertragsabschluss ausdrücklich vor.
- Lieferung, Logistik & Annahmeverzug
Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Vermieters ab den Standorten Jüterbog oder Berlin.
3.1. Anwesenheitspflicht und Annahmeverzug
Der Mieter oder ein von ihm bevollmächtigter Vertreter hat zum vereinbarten Liefer- bzw. Abholzeitpunkt am Übergabeort anwesend zu sein. Ist der Mieter nicht anzutreffen, wartet das Personal des Vermieters bis zu 20 Minuten und unternimmt einen telefonischen Kontaktversuch. Ist der Mieter auch dann nicht erreichbar, gilt die Anlieferung als gescheitert. Der Mieter befindet sich im Annahmeverzug und bleibt zur Zahlung der vereinbarten Auftragssumme verpflichtet, muss sich jedoch eventuell ersparte Aufwendungen des Vermieters anrechnen lassen. Eine erneute Anlieferung wird gesondert in Rechnung gestellt.
3.2. Höhere Gewalt & Wetterextreme
Bei unverschuldeter Lieferverhinderung (z. B. Sturm, Hagel, Schneechaos, extreme Verkehrslagen) ist der Vermieter von der Lieferpflicht befreit. Schadensersatzansprüche des Mieters sind in diesen Fällen ausgeschlossen bzw. maximal auf die Höhe der Auftragssumme begrenzt.
3.3. Zufahrt und Genehmigungen
Der Mieter garantiert eine befestigte, auch bei Nässe befahrbare Zufahrt für Lieferfahrzeuge (Transporter/PKW mit Anhänger) bis unmittelbar an den Aufbauort. Alle behördlichen Genehmigungen (z. B. Halteverbote, Durchfahrtsrechte) sind vom Mieter vorab auf eigene Kosten zu beschaffen. Strafzettel wegen fehlender Genehmigungen am Entladeort werden an den Mieter weiterberechnet.
3.4. Anliefervoraussetzungen (Barrierefreiheit) & Mehraufwand
Die Kalkulation setzt eine ebenerdige, barrierefreie Zuwegung mit maximal 50 Metern Laufweg ab Entladeort voraus. Erschwernisse (Treppen, Stufen, Aufzüge, längere Wege, unbefestigter Untergrund) müssen zwingend vor Angebotserstellung gemeldet werden. Bei Verschweigen behält sich der Vermieter vor, die Lieferung vor Ort abzubrechen (Zahlungsverpflichtung des Mieters bleibt bestehen) oder den Mehraufwand mit 60,00 € brutto pro Stunde und Arbeitskraft zu berechnen.
- Mietgegenstand, Aufbau und Nutzung
Die Mietgegenstände werden ausschließlich für den vereinbarten Zeitraum und Zweck überlassen.
4.1. Zustand und Rügepflicht
Der Mieter prüft die Mietgegenstände bei Übergabe sofort auf Vollzähligkeit und Funktionstüchtigkeit. Normale Gebrauchsspuren stellen keinen Mangel dar. Beanstandungen müssen sofort bei Übergabe erfolgen; spätere Reklamationen sind kategorisch ausgeschlossen. Bei berechtigter sofortiger Beanstandung bemüht sich der Vermieter im Rahmen seiner logistischen Möglichkeiten um Ersatz.
4.2. Selbstaufbau und Sicherung durch den Mieter
Baut der Mieter auf, ist er allein für den fachgerechten Aufbau, Abbau sowie die ständige Beaufsichtigung und Sicherung verantwortlich.
- Den Vorgaben des Vermieters zur Sicherung der Mietgegenstände ist zwingend Folge zu leisten.
- Haftungsausschluss: Der Vermieter haftet ausdrücklich nicht für Schäden an Personen, Sachen (inkl. Verkaufsware) oder Vermögen, die durch unsachgemäßen Aufbau oder unzureichende Sicherung durch den Mieter entstehen.
- Freistellung: Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.
4.3. Verbote und Pflichten
- Veränderungen: Es ist untersagt, das Material zu bekleben, zu bemalen, zu tackern, zu nageln oder anzubohren. Sicherheitsrelevante Arretierungen dürfen nicht gelöst werden.
- Spezialverbot: Das Arretieren der Plane an den hinteren Standbeinen ist zudem strengstens untersagt!
- Ausnahme Schadensabwehr: Eigenmächtige Umbauten oder das Entfernen von Planen sind untersagt, es sei denn, dies dient der akuten Schadensabwehr (z. B. bei drohendem Sturm, Starkregen, Schnee). In diesem Fall ist der Vermieter unverzüglich telefonisch zu informieren, um sich genaue Anweisungen für die sachgemäße und materialschonende Umsetzung einzuholen.
- Brandschutz: Der Betrieb von offenen Feuern, Grills oder Heizstrahlern in unmittelbarer Nähe zu den Planen/Holzteilen ist verboten.
4.4. Wetterrisiko & Bewachung
- Schnee- und Wasseransammlungen (Wassersäcke) auf Planen sind vom Mieter umgehend zu beseitigen.
- Ab Windstärke 4 (mäßige Brise) ist der Betrieb von fliegenden Bauten/Zelten einzustellen. Der Mieter hat die Stände bei aufkommendem Wind zusätzlich zu sichern oder abzubauen.
- Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist der Mieter für die sichere Verwahrung und Bewachung der Mietsache über Nacht verantwortlich.
4.5. Rückgabe & Reinigung
Die Rückgabe hat sauber, trocken und unbeschädigt zu erfolgen. Sämtliches Zubehör (Klebestreifen, Kabelbinder, Deko) ist restlos zu entfernen. Erforderliche Nacharbeiten (Reinigung, Trocknung, Entfernung von Kleberesten) werden nach Aufwand mit 60,00 € brutto pro Stunde zzgl. Materialkosten berechnet.
- Haftung des Mieters bei Schäden und Verlust
Das Haftungsrisiko geht mit der Anlieferung/Übergabe auf den Mieter über und endet mit der Abholung/Rückgabe.
- Der Mieter haftet für alle Schäden (Verlust, Diebstahl, Vandalismus, Hitzeschäden, Brandlöcher, starke Verschmutzung, Verfärbungen) in Höhe der Reparaturkosten bzw. bei Totalschaden zum Wiederbeschaffungswert.
- Kleinteile: Dies gilt ausdrücklich auch für den Verlust von Kleinteilen.
- Der Mieter ist verpflichtet, das Risiko selbst zu tragen oder ausreichend zu versichern.
- Preise, Zahlung, Vorkasse und Kaution
Alle Preise verstehen sich als Netto Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.1. Vorkasse und Kaution
Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, die Übergabe der Mietsache von der vollständigen Zahlung der Auftragssumme (Vorkasse) sowie der Hinterlegung einer angemessenen Kaution abhängig zu machen. Wird die Mietsache beschädigt oder stark verschmutzt zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, die Kaution bis zur endgültigen Klärung der Reparatur-/Reinigungskosten einzubehalten.
6.2. Zahlungsverzug & Aufrechnungsverbot
Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig (ausschließlich per Banküberweisung oder Barzahlung).
- Gegenüber gewerblichen Kunden (B2B) wird bei Zahlungsverzug sofort eine gesetzliche Mahnpauschale in Höhe von 40,00 € erhoben.
- Aufrechnungsverbot: Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen steht dem Mieter nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder vom Vermieter unbestritten sind. Eigenmächtige Rechnungsabzüge sind unzulässig.
- Stornierung / Rücktritt
Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, werden folgende Stornierungspauschalen fällig:
- Bis 5 Werktage vor Termin: Kostenfrei.
- Ab 5 Werktage bis 48 Stunden vor Termin: 50 % der Auftragssumme.
- Weniger als 48 Stunden vor Termin: bis 90 % der Auftragssumme. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Schlussbestimmungen
8.1. Gerichtsstand: Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand Berlin-Charlottenburg.
8.2. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
