Zum Inhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

JVS Johnsons Veranstaltungsservice
Stand: 2026

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen des Vermieters. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Angebot und Vertrag

Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung oder Übergabe der Mietsache zustande. Der Vermieter behält sich die anderweitige Vermietung bis zum Vertragsabschluss vor.

3. Lieferung & Logistik

Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Vermieters ab den Standorten Jüterbog oder Berlin. Die Kosten richten sich nach der Entfernung und dem Auftragsvolumen.

3.1. Höhere Gewalt

Bei unverschuldeter Lieferverhinderung (z. B. Sturm, Hagel, Schneechaos, extreme Verkehrslage) ist der Vermieter von der Lieferpflicht befreit. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen auf die Höhe der Auftragssumme begrenzt.

3.2. Zufahrt und Genehmigungen

Der Mieter garantiert eine befestigte Zufahrt für Lieferfahrzeuge bis zum Aufbauort. Behördliche Genehmigungen (z. B. Halteverbote) sind vom Mieter zu beschaffen.

3.3. Anliefervoraussetzungen

Die Kalkulation setzt eine ebenerdige, barrierefreie Zuwegung mit maximal 50 Metern Laufweg voraus. Erschwernisse (Treppen, Aufzüge, lange Wege) müssen vorab gemeldet werden. Bei Verschweigen solcher Umstände behält sich der Vermieter vor, die Lieferung zu verweigern oder den Mehraufwand zu berechnen.

3.4. Mehraufwand

Verzögerungen oder Mehraufwand durch nicht vereinbarte Erschwernisse werden mit 40,00 € pro Stunde und Arbeitskraft berechnet.

4. Mietgegenstand und Nutzung

4.1. Zustand und Prüfung

Der Mieter prüft die Ware bei Übergabe sofort auf Mängel. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Normale Gebrauchsspuren stellen keinen Mangel dar.

4.2. Haftung und Sorgfalt

Das Haftungsrisiko geht mit der Anlieferung auf den Mieter über.

  • Der Mieter haftet für alle Schäden (Verlust, Diebstahl, Vandalismus, Hitzeschäden, Verschmutzung) zum Wiederbeschaffungswert.
  • Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet er auch für leichte Fahrlässigkeit, begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
  • Wetter: Ab Windstärke 4 ist der Betrieb von Zelten einzustellen. Wetterschäden durch mangelnde Sicherung trägt der Mieter.

 

4.3. Verbote und Pflichten

Es ist untersagt, das Material zu bekleben, zu bemalen oder mechanisch zu bearbeiten (Nageln, Bohren). Eigenmächtige Umbauten sind verboten. Schnee- und Wasserlasten auf Planen sind sofort zu entfernen.

4.4. Rückgabe

Die Rückgabe erfolgt sauber und ohne Zubehörreste (Klebestreifen, Kabelbinder, Deko). Reinigungs- oder Reparaturaufwand wird mit 60,00 € pro Stunde berechnet.

5. Preise und Zahlung

Alle genannten Preise verstehen sich als Brutto-Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (Berechnung von Verzugszinsen und Mahnkosten).

6. Stornierung

Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, werden folgende Pauschalen fällig:

  • Bis 6 Werktage vor Termin: Kostenfrei.
  • Ab 6 Werktage bis 48 Stunden vor Termin: 50 % der Auftragssumme.
  • Weniger als 48 Stunden vor Termin: 90 % der Auftragssumme.

Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Berlin-Charlottenburg, sofern der Mieter Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Andernfalls gilt der gesetzliche Gerichtsstand.