Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Mietbedingungen und Verkäufe für Marktstände, Bierzeltgarnituren, Bänke, Tische und Stehtische
JVS Johnsons Veranstaltungsservice, Oktober 2019 Berlin
1. Allgemeine Gültigkeit
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle angebotenen Leistungen des Vermieters. Abweichungen von ihnen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Sie sind erst dann gültig, wenn die Abweichung vom Vermieter vorliegt.
2. Angebote
Mündliche und schriftliche Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich. Eine anderweitige Vermietung des Materials wird bis zur beiderseitigen Vertragsbestätigung, dem Vertragsabschluss, vorbehalten.
3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Lager Jüterbog, Treuenbrietzen oder Berlin und Preise richten sich nach Entfernung und Bestellwert oder Absprache.
3.1. Höhere Gewalt
Von der Lieferpflicht ist der Vermieter befreit, wenn er ohne sein Verschulden an der rechtzeitigen Auslieferung durch Sturm, Hagel, Schnee und extreme Straßenverkehrssituation gehindert wird. Für Ansprüche auf Schadensersatz haftet der Vermieter bis höchstens zur Höhe der Angebots- bzw. Rechnungssumme.
3.2. Mitwirkungspflicht zur Anlieferung
Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Zufahrt zum Aufbauplatz, auch bei Schnee und Regen, gewährleistet ist. Erforderliche behördliche Genehmigungen für Halteverbote, organisieren von Abschleppdiensten, oder vergleichbares, ist vom Mieter zu tätigen.
3.3. Mehraufwand
Bei weiteren Laufwegen und längeren Wartezeiten als vereinbart, werden nach Zeitaufwand 30,-€ pro Stunde je Arbeitskraft zusätzlich in Rechnung gestellt.
4. Überlassung
Die Mietgegenstände werden nur für den vereinbarten Zeitraum und die vereinbarte Nutzung an den Mieter überlassen und dürfen nicht an Dritte weitervermietet werden. Änderungen bedürfen der schriftlichen Form.
4.1. Übergabe an den Mieter
Der Mieter verpflichtet sich bei Übergabe auf Vollzähligkeit, Funktionstüchtigkeit und einwandfreiem Zustand hin zu überprüfen. Der Vermieter stellt geprüftes, jedoch gebrauchtes Mietmaterial zur Verfügung. Trotz aller Sorgfalt sind durch Transport Mangelerscheinungen möglich. Der Vermieter verpflichtet sich, bei berechtigter Beanstandung Ersatz zu leisten. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden.
4.2. Haftung
Der Mieter haftet für den Zeitraum beginnend mit Anlieferung und endet bei Abholung der Mietgegenstände. Die Verantwortung geht nach Übergabe durch den Vermieter voll auf den Mieter über. Der Mieter hat seine Sorgfaltspflicht zu wahren. Der Mieter ist verpflichtet die Mietgegenstände für die Dauer des Mietzeitraumes zu versichern, auch gegen Diebstahl und Vandalismus. Jegliche Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit den Mietgegenständen ist ausgeschlossen. Auch ab einer Windstärke 4 besteht keine Haftung oder Anspruch auf Schadensersatz. Für beschädigte und in Verlust geratene Mietgegenstände haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes, bzw. in Höhe des Reparaturaufwandes, soweit dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Als Beschädigung gelten auch Verfärbungen, zum Beispiel der Holzplatten durch Einwirkung von Hitze, oder Verfärbungen der Planen durch Soßen oder Girlanden.
4.3. Mitwirkungspflicht im Mietzeitraum
Der Mieter darf nur zur Schadensabwehr, zum Beispiel zur Vermeidung von Sturmschäden oder starkem Schneefall, die Leihstände selbständig abplanen. In solch einem Fall ist unverzüglich telefonisch der Vermieter zu kontaktieren. Schnee- und Wasseransammlungen auf den Dachplanen sind vom Mieter umgehend zu beseitigen. Ansonsten ist der Auf-, Ab- und Umbau nur dem Vermieter vorbehalten.
4.4. Handlungsanweisungen an den Leihständen
Jegliches Bekleben mit möglichen Kleberückständen ist nicht gestattet. Bemalen, tackern, nageln, durchbohren, Pins an Planen und Holzteilen sind nicht gestattet.
Arretieren der Dachplane ist nicht gestattet.
Das Anbringen von Bügeln, Schnüren, Haken, Stromkabeln, Leuchtmitteln und anderen Hilfsmitteln und Dekorationen geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr des Mieters.
4.4. Rückgabe an den Vermieter
Die Mietgegenstände sind bei Rückgabe in unbeschädigtem und sauberen Zustand zurück zu geben. Sämtliche Dekorationen, Schüre, Bügel usw. ist vor der Übergabe zu entfernen. Etwaige Reinigungen und Reparaturen werden dem Mieter nach Zeitaufwand und gegebenenfalls Materialkosten mit 60,-€ pro Stunde in Rechnung gestellt.
5. Preise/Zahlungsbedingungen
Falls schriftlich nicht anders vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung, nach Abholung der Mietgegenstände, per Überweisung oder in bar, fällig. Preise verstehen sich ohne Abzüge oder sonstige Nachlässe als Bruttopreise, inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Kommt der Mieter 30 Tage nach Rechnungszugang seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach , sind wir berechtigt mit der 1. Mahnung eine Mahnkostenpauschale von 40,-€ in Rechnung zu stellen.
6. Rücktritt
Der Rücktritt ist für einen Auftrag bis zu 10 Werktage vor vereinbarten Liefertermin zulässig. Bei einem späteren Zeitpunkt ist der halbe Mietpreis des vereinbarten Vertrages vom Mieter zu entrichten.
7. Gerichtsstand
Gültiger Gerichtsstand ist Berlin Charlottenburg